Wohin mit den Altmedikamenten???
In regelmäßigen Abständen kontrollieren wir alle mal unsere
Haus -und Reiseapotheke.
Einige Medikamente sind häufig abgelaufen,ihre
Aufbrauchfrist ist überschritten oder sie werden nicht mehr gebraucht.
Wir sortieren also aus – doch wohin mit den abgelaufenen und
nicht mehr benötigten Medikamenten?
Die Entsorgung von Medikamenten ist leider nicht bundeseinheitlich geregelt –
er hängt von dem jeweiligen Bundesland bzw. dem kommunalen Entsorger ab.
Um unsere Umwelt und Gewässer nachhaltig zu schützen und die Wirksamkeit von Medikamenten zu erhalten, ist die sachgemäße Entsorgung von Arzneimitteln jedoch sehr wichtig.
Wichtig ist zu allererst:
Arzneimittel NIEMALS über Toilette und Spüle entsorgen!
Inhalt von Flaschen (Tropfen oder Säfte) nicht Toilette oder Waschbecken
entleeren.
DENN:
Wenn Arzneistoffe in unsere Umwelt und unseren Wasserkreislauf gelangen, können sie auch unerwünschte Effekte haben.
Über die richtige Entsorgung, d.h. NICHT über die Toilette oder Spüle, können wir selbst einen wichtigen Beitrag dazu leisten, diesen Eintrag in unseren Wasserkreislauf zu verhindern. Neben dem Abwasserpfad sind auch Trinkwasserversorgung, Städte, Landwirtschaft und der Naturraum wichtige Elemente unserer Wassernutzung.
Im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis wird empfohlen, die Medikamente über
den Hausmüll zu entsorgen.
Der Arznei-Müll gehört zum sog. “Siedlungsabfall” und wird auf Deponien verbrannt, somit werden die Arzneistoffe zerstört bzw. chemisch inaktiv gemacht und verlieren so ihre ursprüngliche Wirkung.
Oftmals sorgen auch spezielle Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen.
Spritzen und Nadeln müssen so im Hausmüll “verpackt” werden, das eine Verletzung
ausgeschlossen werden kann. Auch sollten die Medikamente in der Mülltonne nicht für Kinder sichtbar bzw zugänglich sein.
Es gibt wiederum spezielle Medikamente, die in der Apotheke zur Entsorgung abgegeben werden müssen.
Arzneistoffe, die unter das Betäubungsmittelgesetz (starke Schmerzmittel, Morphine…) fallen, werden von uns im Labor unter Anwesenheit des Apothekers und 2 Zeugen vernichtet. Wir gewährleisten so, daß eine Wiedergewinnung des Inhaltsstoffes nicht möglich ist. Dies muss dokumentiert und vom Apotheker und den 2 Zeugen unterschrieben werden.
Neben den Betäubungsmitteln gibt es noch ein paar weitere Arzneistoffe (zB. Isotretinoin, Thalidomid…), die zum Entsorgen in die Apotheke gebracht werden müssen.
Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, ob ein Medikament über den normalen Hausmüll entsorgt werden kann, sprecht uns an.
Mehr infos gibt es auch unter: http://www.arzneimittelentsorgung.de/